Grundschulstandort beschlossen, Finanzierung noch unklar
Veröffentlicht am 14. Juli 2021Am 13. Februar 2019 wurde der Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer zweiten Grundschule mit Hort in der Gemeindevertretung beschlossen. Im Jahr 2019 wurden zwölf mögliche Standorte im Gemeindegebiet geprüft. Zwei Standorte kristallisierten sich als günstigste heraus. Waldfläche westlich der Schillerstraße und Waldfläche südlich der Münchener Straße. Über eine Sonderausgabe der Zeitung „Am Zeuthener See“ wurde eine Bürgerbefragung zum Schulstandort durchgeführt. Leider beteiligten sich nur 95 Zeuthener Bürger an der Umfrage. Da aber die Mehrheit der Befragten sich gegen die Nutzung von Waldflächen ausgesprochen hatte, wurde der Standort Zeuthener Winkel-Süd wieder zur Diskussion gestellt. Alle Kita-Ausschüsse haben sich für einen Standort östlich der Bahnlinie entschieden. Drei Fachausschüsse und der Hauptausschuss haben nach langer Diskussion den Standort Münchener Straße als Vorzugsvariante empfohlen In der Gemeindevertretersitzung am 22. September 2020 schließlich stimmte die Mehrheit der Gemeindevertreter ebenfalls für diesen Standort. Somit ist die Verwaltung beauftragt, Baurecht zu schaffen. Die Prüfung eines jetzt erst neu vorgeschlagenen Standortes wurde von der Gemeindevertretung nicht befürwortet. Wir sind froh, dass die Standortdiskussion damit abgeschlossen ist. Die nächste große Hürde ist die Finanzierung. Nach Brandenburgischem Schulgesetz ist die Gemeinde Zeuthen verpflichtet zum Vorhalten von ausreichenden Grundschulkapazitäten. Die Gemeindeverwaltung hat in ihrer BV eindeutig klargestellt, dass sie ohne Fördermittel nicht in der Lage ist, eine zweite Grundschule zu finanzieren. Einzige mögliche Variante wäre die Finanzierung durch einen Freien Träger. Das bedeutet aber auch Schulgeld, auch wenn dieses nach Einkommen gestaffelt und eine Befreiung möglich ist. Dazu gab es zwei Änderungsanträge. Die Fraktionen CDU/FDP/SPD/Grüne haben vorgeschlagen, die Errichtung der Grundschule in kommunaler Trägerschaft nicht weiter voranzutreiben und den Bürgermeister zu beauftragen, mit der evangelischen Schulstiftung weitere Gespräche zur Umsetzung einer zweiten Grundschule zu führen. Ein zweiter Änderungsvorschlag kam von der Fraktion DIE LINKE. Sie schlägt vor: 1. Die Verwaltung treibt die Bemühungen um Fördergelder voran und schafft die Voraussetzung für eine Fördermittelbeantragung. 2. Die Verwaltung soll prüfen, ob eine öffentlich-rechtliche Verein-barung mit einer anderen Gemeinde über eine Kostenbeteiligung möglich ist.3. Auch DIE LINKE. empfiehlt, den Bürgermeister zu beauftragen, mit der evangelischen Schulstiftung Gespräche zur Umsetzung einer weiteren Grundschule zu führen. Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht und uns schließ-lich für den Antrag der Fraktion DIE LINKE. entschieden, da er alle Möglichkeiten einer Finanzierung offen lässt. Da vom Land und vom Bund neue Fördermöglichkeiten angekündigt wurden und damit eine Grundschule in kommunaler Trägerschaft doch möglich erscheint, möchten wir diese Variante nicht ausschließen. Wir begrüßen, dass die Gespräche mit der evangelischen Schulstiftung weitergeführt werden sollen, denn Freie Träger sind ein zusätzliches sinnvolles und bestimmt von vielen Zeuthenern gewünschtes Angebot. Die Entscheidung über die Zulassung trifft jedoch nicht die Gemeindevertretung, sondern das Bildungsministerium. Nach den vielen Diskussionen und der nun endlich vorliegenden Grundsatzentscheidung zum Standort können nun die nächsten Schritte ( B-Plan, Erschließungskonzept usw.) beginnen. Es ist noch ein weiter Weg!|
Karin Sachwitz und Michaela Schust
Artikel aus der Zeitung AM ZEUTHENER SEE | Ausgabe 8 | Oktober 2020